Marbacher Zeitung, 30. Mai 2022 – Großbottwar-Winzerhausen

Im Kreis Ludwigsburg sind noch keine Bußgelder oder Arbeitsverbote ausgesprochen worden. Das Gesundheitsamt prüft jeden Fall einzeln.


Von Jacqueline Fritsch und Andreas Hennings  

Die Impfpflicht für Mitarbeiter in Pflege- und Gesundheitsberufen ist vor gut zwei Monaten in Kraft getreten. Die Änderung des Infektionsschutzgesetztes gilt bis Ende 2022. Bisher ist in der Umsetzung aber nichts passiert. Im kreis Ludwigsburg wurden weder Bußgeldbescheide noch Arbeitsverbote erteilt. Und das, obwohl 1200 Personen als nicht geimpft gemeldet sind.

Stefan Ebert jedenfalls hat das Thema satt. Der Geschäftsführer der Kleeblatt GmbH betreibt 26 Pflegeheime und vier Tagespflegen im Kreis Ludwigsburg. Den Sinn einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht sehe er aktuell nicht. Sie sollte ursprünglich einer allgemeinen Impfpflicht vorgeschaltet werden, die nicht kommen wird. „Da fragen sich die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, weshalb sie dann noch eine Impfpflicht haben“, sagt Ebert, „zudem dürfen Angehörige und Besucher in die Einrichtungen, auch wenn sie nicht geimpft sind“. Zudem sei es unlogisch, dass die Regel ab 2023 nicht mehr gilt: „Warum ist es denn dann nicht mehr wichtig?“

Dass das Gesetz wieder außer Kraft tritt, lässt Anja Baisch hoffen. Sie ist die Geschäftsführerin der Kirchlichen Sozialstation Kornwestheim: „Wir hoffen, dass sich der Prozess in die Länge zieht, am 31. Dezember ist es ja wieder vorbei.“ Bei ihr sei nur eine Mitarbeiterin betroffen, die eine 30-Prozent-Stelle hat. „Wenn sie nicht mehr arbeiten dürfen, würde uns das vermutlichen keine Touren kosten“, sagt Baisch. Bevor die Mitarbeiterin ein etwaiges Arbeitsverbot bekommt, wird erst der Arbeitgeber befragt. Wann das sein wird, weiß Anja Baisch zurzeit noch nicht.

Das Gesundheitsamt prüft jeden Fall einzeln – das dauert. Als die Impfpflicht im März in Kraft getreten ist, mussten Arbeitgeber melden, welche Beschäftigten weder gegen Corona geimpft noch davon genesen sind und auch kein Attest besitzen, das sie von der Impfung befreit. Die Betroffenen wurden angeschrieben und hatten bis zum 17. Mai Zeit zu reagieren. „Bei den Rückmeldungen gibt es Personen, die uns doch einen vollständigen Impfschutz vorgelegt haben, Personen, deren Impfschutz oder Genesenenbescheide zeitlich befristet anerkannt werden, und andere, die Kontraindikationen und ärztliche Atteste vorlegen“, heißt es vom Gesundheitsamt.

Wer sich nicht gemeldet oder unvollständige Unterlagen eingereicht habe, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Auch Arbeitgeber, die Ungeimpfte nicht melden, können zur Kasse gebeten werden.

Ein Arbeitsverbot bekommt, wer bisher noch keinen Impfnachweis erbracht hat oder wessen Attest nicht anerkannt werden kann. „In die Entscheidung fließen die Anhörungen der Arbeitgeber und der Betroffenen mit ein“, so das Gesundheitsamt.

Würden in den kommenden Wochen und Monaten die ersten Verbote erteilt, wäre die Auswirkung auf die Regionale Kliniken Holding (RKH) laut Sprecher Alexander Tsongas nicht gravierend. Mitarbeiter gemeldet, rund 350 davon im Kreis Ludwigsburg. Die Zahl habe sich aber verringert, weil sich einige mit der Omikron-Variante angesteckt hatten und mittlerweile genesen seinen.

Und es gibt Einrichtungen, die das Thema nicht mehr betrifft. DAs Haus am Wunnenstein in Winzerhausen etwa. „Wir sind sehr froh, dass unsere Mitarbeiter – ob Vorstand, Geschäftsführer, Heimleiter, Pflegedienstleitung, Pflegefachkräfte oder Pflegekräfte – alle geimpft sind und die Impfpflicht erfüllen“, so der Geschäftsführer der leitenden Karl-Schaude-Stiftung, Thomas Wieland. Die Leitung habe „sehr viele Gespräche geführt und noch mehr Überzeugungsarbeit geleistet“ – Bei Mitarbeitenden wie Bewohnern.

 


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